“!Nie Wieder!”: Digitaler Stolpersteingang durch die Altstadt/Innenstadt
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Aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie kann dieses Jahr leider kein organisierter, öffentlicher Stolpersteingang stattfinden. Das Bündnis „Tradition lebt von Erinnerung“ ruft stattdessen alle Interessierten auf, in der Zeit vom 02.02. bis zum 13.02. eine vorbereitete Route durch die Innenstadt/Altstadt digital oder unter Einhaltung der Corona-Verordnung des Landes/der Stadt selbstständig abzulaufen und Stolpersteine aufzupolieren, damit diese im Straßenbild wieder präsenter sind.
Die vorgeschlagene Route besteht aus 11 Stolpersteinen, Informationen dazu sowie zu den Biographien und Opfergruppen findet ihr auf der nachfolgenden Seite.
Zur Reinigung der Steine verwendet bitte ausschließlich für Metalle geeignete Reinigungs- bzw. Poliermittel und weiche Schwämme oder Lappen. Verzichtet auf Drahtbürsten, Stahlwolle oder Scheuerschwämme und alles andere, was die Messingoberfläche der Stolpersteine beschädigen könnte.
Sendet uns gern ein Foto von den besuchten Stolpersteinen und/oder vom Aufpolieren! Ihr könnt eure Fotos ganz einfach über den Button “Beitrag” direkt in das System hochladen. Auf diese Weise soll eine Collage entstehen, die dem gemeinsamen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gewidmet ist.
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Stolpersteingang 2021
Wohnort: Neumarkt 4 – Osnabrück-Innenstadt
Todesort: KZ Sandbostel (Außenlager Neuengamme)
Opfergruppe: Menschen jüdischen Glaubens
Felix Löwenstein arbeitete zusammen mit einem Compagnon als selbstständiger Großschlachter. Er war Mitglied der Synagogengemeinde, seine Frau Anni Löwenstein (*29. Januar 1886, geb. Heedrich) lutherisch. Der Sohn Max Löwenstein (*14. April 1913) wurde evangelisch getauft. Wegen seiner Mischehe blieb Felix Löwenstein von den Deportationen 1941-43 verschont. Aufgrund eines Verstoßes gegen die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" von 1939 (Hören von 'Feindsendern') wurde er aber schließlich doch in Haft genommen. Der genaue Zeitpunkt seiner Inhaftierung im Polizeigefängnis Turnerstraße ist nicht bekannt. Ende 1944 wurden die inhaftierten Männer des Gefängnisses nach Sachsenhausen deportiert. Von dort aus wurde Felix Löwenstein nach Neuengamme, später Sandbostel verlegt. Seine Häftlingsnummer war 68310. In der Nacht vom 19. auf den 20. April 1945 verließen die Häftlinge, nachdem sie die Nachricht erreichte, dass die SS-Männer geflohen seien, von Hunger getrieben die Baracken. Die genauen Umstände, bei denen sich Felix Löwenstein nachfolgend eine Verletzung zuzog, sind unbekannt. Da aber nur ein Arzt für das gesamte Lager anwesend war, konnte er nicht rechtzeitig behandelt werden und starb am 30. April 1945 an den Folgen einer Blutvergiftung. Felix Löwenstein wurde in einem Massengrab in Sandbostel beigesetzt. Anni Löwenstein wurde im Juni 1944 im Polizeigefängnis Turnerstraße inhaftiert, der Sohn Max Löwenstein im April 1944 im Polizeigefängnis Münster. Die Mutter wurde am 31. März 1945 aus der Haft entlassen. Mit gleichem Datum entließ man Max Löwenstein aus dem Zwangsarbeitslager. Er hatte für die Organisation Todt arbeiten müssen. Mutter und Sohn kehrten nach Osnabrück zurück.
Quellen:
Junk, Peter; Sellmeyer, Martina: Stationen auf dem Weg nach Auschwitz. Bramsche 32000.
Wohnort: Neumarkt 9 – Osnabrück-Innenstadt
Todesort: Hadamar
Opfergruppe: "Asoziale"
Eduard Köhne wurde am 8. Januar 1906 in Osnabrück geboren. Er war nicht verheiratet und hatte den Beruf Stuckateurs erlernt. Anfang September 1933 wurde er erstmalig durch die Gestapo verhaftet und am 13. September in das Konzentrationslager Börgermoor deportiert. Die Gestapo hatte ihn als "notorischen Faulenzer" erfasst und wegen "Arbeitsverweigerung" festgenommen. Laut einer Verfügung des Regierungspräsidenten vom 20. November 1933 wurde Herr Köhne wieder aus dem KZ entlassen. 1937 wurde er erneut verhaftet und wegen unberechtigten Tragens eines Parteiabzeichens zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Im folgenden Jahr stellte er sich seiner Hauswirtin als Gestapo- Beamter, SA-Sturmführer und Ortsgruppenverwalter der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) vor und wurde dafür erneut durch ein Sondergericht in Hannover zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Im Anschluss an die Haft wurde für Herrn Köhne eine Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt verfügt. Eduard Köhne wurde am 22. April 1941 mit anderen Patienten aus der Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück nach Eichberg "verlegt". Nach den Meldeunterlagen starb Köhne 1941 in Hadamar. Er dürfte dort kurz nach seiner Ankunft in Eichberg ermordet worden seien.
Quellen:
Steinwascher, Gerd: Gestapo Osnabrück meldet ... - Polizei- und Regierungsberichte aus dem Regierungsbezirk Osnabrück aus den Jahren 1933 bis 1936. Osnabrück: Selbstverlag des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, 1995; Berger, Eva: Die Würde des Menschen ist unanstastbar. Bramsche 1999, Namensliste S. 277ff.
Wohnort: Kamp 46 – Osnabrück-Innenstadt
Todesort: KZ Auschwitz
Opfergruppe: Sinti und Roma
Anita Dusbaba wurde am 29. Juni 1942 als Tochter von August Dusbaba und Anne Dusbaba, geb. Weiß, in Osnabrück geboren. Sie lebte bis zur Deportation mit ihren Eltern und Geschwistern in einem Haus am Kamp 48. Analog zum beschlossenen Vernichtungsprogramm der Juden wurde am 16. Dezember 1942 durch das Nazi-Regime die "planmäßige Ausrottung aller Zigeuner" veranlasst. Am 1. März 1943 wurde die Familie Dusbaba mit anderen Osnabrücker Sinti von Polizei und Gestapo verhaftet. Sie wurden ihres Eigentums enteignet und über Minden, Hannover und Braunschweig mit weiteren Sinti aus Norddeutschland nach Auschwitz deportiert. Anita Dusbaba war mit weniger als einem Jahr der grausamen Inhaftierung ausgeliefert. Sie starb nach kurzer Zeit am 29. März 1943 in Auschwitz.
Quellen:
Rechercheanfrage StA Oldenburg; Recherche Niedersächsisches Landesarchiv - Standort Osnabrück, Rep 430 Dez 304 Akz 2003/036 Nr.29; Sterbebücher von Auschwitz; Sinti in Osnabrück - Bürger dieser Stadt. Begleitbroschüre zur Ausstellung am 21. Mai 1997 im Stadthaus; Panayi, Panikos: The persecution of german Romanies: the case of Osnabrück, 1933-46. In: Patterns of Prejudice (2003), Bd. 37, S. 377-399; div. Adressbücher.
Wohnort: Kamp 62a – Osnabrück-Innenstadt
Todesort: KZ Buchenwald
Opfergruppe: Menschen jüdischen Glaubens
Simon-Siegbert ist der Sohn von Julie und Hermann Schoeps. Sein Vater war Reisender der Manufaktur-, Trikotagen- und Berufsbekleidungs-Großhandlung "Storch u. Co." in der Kommenderiestraße 11. Seine Schwester Margot meldete sich am 5.8.1939 nach Hannover ab, wo sie als Krankenschwester arbeitete. Von dort aus wurde sie am 15.12.1941 nach Riga deportiert. Simon-Siegbert Schoeps musste im September 1939 mit seinen Eltern in das "Judenhaus" in der Bramscher Straße 39 ziehen. Am 13.12.1941 wurde er in das Konzentrationslager Buchenwald und seine Eltern in das KZ Riga deportiert. In Buchenwald wurde er ermordet.
Quellen:
Junk, Peter; Sellmeyer, Martina: Stationen auf dem Weg nach Auschwitz. Bramsche 32000.
Wohnort: Kamp 16 – Osnabrück-Innenstadt
Todesort: KZ Sobibor
Opfergruppe: Politische Verfolgte
Der kaufmännische Angestellte Manfred Hess arbeitete für die Rohproduktfirma seines Vaters, Jonas Hess, in Lüstringen, dann für eine Firma außerhalb von Osnabrück. Er heiratete Else Meyer am 28.02.1922 in Badbergen. Das Ehepaar emigrierte nach Hengelo/Niederlande, sie im August 1933, er im Juli 1934. Dort lebten sie zusammen mit seiner Tante, Bertha Hess, die später nachkam. Manfred Hess wurde am 22.5.1943 zunächst nach Westerbork, und am 25.5.1943 in das KZ Sobibor deportiert. Nach Kriegsende wurde sein Todesdatum auf den 28. Mai 1943 festgesetzt.
Quellen:
Junk, Peter; Martina: Stationen auf dem Weg nach Auschwitz. Bramsche 32000; Gedenkbuch Bundesarchiv Koblenz: http://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/
Wohnort: Kamp 10/11 – Osnabrück-Innenstadt
Todesort: Ravensbrück
Opfergruppe: "Asoziale"
Der Arbeiter Mathias Jans aus Dülken und Margarete van Doom aus Brokstreek heiraten 1923 in Osnabrück. Am 22. August des Jahres wurde ihre Tochter Alida als älteste von fünf Töchtern geboren. In den Adressbüchern von 1926/27 bis 1937/38 ist die Familie an der Sutthauserstraße 145, einem städtischen Gebäude, gemeldet. Die Berufsbezeichnung des Vaters wird mit Former angegeben, aber auch mit Händler und Reisender. Im letzten vor dem Krieg gedruckten Adressbuch von 1938/39 hat die Familie ebenfalls eine städtische Wohnung in einer sozial prekären Barackensiedlung im Stadtteil Hafen unter der Adresse „An der Papenhütte 15“.
Mathias Jans erklärt nach dem Krieg im Entschädigungsverfahren, dass ihm "im Jahre 1938 ... - damals der KPD angehörend - auf Grund seiner Einstellung gegen den Staat das Wandergewerbe entzogen" worden sei. Mit dem Gewerbeschein war der Familie die Existenzgrundlage entzogen. Alida Jans wurde am 31.3.1938 aus der Volksschule entlassen und am 17.4.1938 konfirmiert. 1940 gelingt es der Familie, wieder in die Stadt zu ziehen. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete der Vater auf einer Werft in Wilhelmshaven. Alida ist 16 Jahre alt.
Am Ende der Schulzeit musste jede Frau unter 25 Jahren ein Pflichtjahr in der Land- oder Hauswirtschaft absolvieren. Aus der Gestapo Kartei geht hervor, dass Alida während ihres Pflichtjahres in Haltern über die Bombenschäden in Wilhelmshaven gesprochen haben soll und deswegen denunziert und verwarnt wurde. In ihren Akten ist der 18.5.1940 als Beginn ihrer „Fürsorgeerziehung“ im „Frauenheim Himmelsthür“ bei Hildesheim vermerkt. Am 21.6.1940 wurde sie zu einer dreitägigen Gefängnisstrafe auf drei Jahre Bewährung verurteilt.
Ihr Leben im Frauenheim in den Jahren 1940 bis 1944 war geprägt von Zwangsarbeit in der Landwirtschaft, der sie sich durch Flucht zu entziehen versuchte. So endete ein Fluchtversuch aus der Anstalt Himmelsthür am 12. Januar 1941 schon am nächsten Tag. Im Mai 1942 musste sie eine Stellung bei einem Bauern im Landkreis Hildesheim antreten und floh von dort erneut am 4. Juni 1942. Ihre Personenbeschreibung für die Fahndung gibt einen vagen Eindruck von der knapp 19-jährigen: Sie war 164 cm groß, schlank, hatte hellblonde Haare und grau-blaue Augen. Diese Flucht war dann Anlass Alida Jans in die Erziehungsabteilung des Landeswerkhauses Moringen zu überweisen, in das sie am 16. Juni 1942 eingeliefert wird. Der Vorsteher des Frauenheim Himmelsthür schreibt am 9. Juni 1942 an das Jugendamt Osnabrück: „Nun ist sie – nachdem sie noch nicht ganz einen Monat in Stellung war – schon wieder entwichen. Gerade die letzten beiden Versager zeigen, daß Alida von ihrem liederlichen Wesen nicht lassen will. Ich bitte daher, Alida der Erziehungsabteilung beim Landeswerkhaus in Moringen zu überweisen.“ Moringen war ein Konzentrationslager, in dem in den Jahren 1933 – 1945 nacheinander Männer, Frauen und Jugendliche inhaftiert waren.
Damit wird die Repressionsschraube weiter angezogen. Am 5. August 1942 folgt eine Anfrage des Provinzialverbandes Hannover – Abt. Fürsorgeerziehung an den Vorsteher des Landeswerkhauses Moringen: „Alida Jans vollendet am 22.8. d. J. das 19. Lebensjahr und scheidet an diesem Tage gemäß § 72 RJW-Gesetz in der Fassung der Notverordnung über Jugendwohlfahrt vom 4.11.1932 aus der Fürsorgeerziehung aus, sofern kein Antrag auf Fortführung der Fürsorgeerziehung gestellt wird.“
Moringen stellt daraufhin diesen Antrag. Der Provinzialverband ordnet am 13. August 1942, die weitere „Fürsorge“ an, mit der Begründung: “Das Mädchen ist zweimal aus ihren Dienststellen entwichen und von einem Urlaub nicht freiwillig zurückgekehrt, hat sich vielmehr tagelang herumgetrieben. Sie nimmt ihre Arbeit nicht ernst genug und ist unkameradschaftlich und frech. Die Fortführung der Fürsorgeerziehung erscheint unbedingt notwendig, um das Mädchen vor völligem Abgleiten zu bewahren und die Allgemeinheit zu schützen. Die Eltern sind nicht in der Lage, das Mädchen zu halten. Der Vater ist zurzeit auswärtig beschäftigt, und die Mutter ist in der Erziehung zu nachsichtig. Die Minderjährige ist zur Frage der Verlängerung der Fürsorgeerziehung aus erziehlichen Gründen nicht gehört.“
Am 22. September 1942 erhält das Arbeitsamt Alidas Arbeitsbuch mit dem Bescheid aus Moringen: „Ihr Aufenthalt in der Anstalt wird voraussichtlich noch von längerer Dauer sein.“ Nach Ablauf der drei Jahre Bewährungszeit für drei Tage Haft, erkundigt sich das Amtsgericht Hildesheim am 16. Juni 1943, ob Alida sich noch in Moringen aufhält.
Ein Vertreter der Anstalt bittet am 22.Juni 1943 darum: „der Alida Jans die Gefängnisstrafe von drei Tagen zu erlassen. Das Mädchen hat, solange sie in unserer Abteilung ist, und zwar seit Juni 1942, zu keinen besonderen Klagen Anlaß gegeben.“ Obwohl das Amtsgericht dem zustimmt, hat die Quälerei wegen Nichtigkeiten kein Ende: Aus einem Besprechungsprotokoll vom 24.6.1943 in Moringen geht hervor: „... Das Mädchen bleibt noch hier. Im November 1943 kann an eine evtl. Verlegung über Himmelsthür in Stellung gedacht werden, wenn nichts vorkommt.“
Und am 25.8.1943: „Das Mädchen könnte entlassen werden, Alida möchte gerne zur Mutter. Ob dieses für das Mädchen gut wäre, möchte ich bezweifeln. Alida braucht noch eine feste Hand. Die Mutter schreibt, sie wäre viel krank. Da würde das Mädchen sich doch viel allein überlassen bleiben. Ich würde vorschlagen, Alida Jans in das Frauenheim in Himmelsthür zurückzuverlegen und ihr von dort eine Stellung zu vermitteln.“
Nach bald 15 Monaten in Moringen wurde Alida Jans am 9.9.1943 nach Himmelsthür zu-rückverwiesen. Am 31 August 1943 erfolgt aus Hannover die Anweisung zur Verlegung. Aus einer Anlage ihrer Akte „Ärztliche Untersuchung“ geht hervor, dass sie vom 25.8.1943 bis zum 29.8.1943 Brechdurchfall hatte, bevor sie am 9.9.1943 nach Himmelsthür zurücktransportiert wurde. Von dort wird sie in eine Stellung nach Graste, Kreis Ahlfeld vermittelt. Ca. 11 Monate später hielt sie sich am 11.8.1944 nur einen Tag lang im evangelischen Mädchenheim an der Katharinenstraße 42 auf.
Nach Aussage der Mutter wurde Alida Jans Anfang August 1944 von der Gestapo im noch nicht gesunden Zustand vom Krankenhaus ins Polizeigefängnis Turnerstraße, in Haft gebracht. Eine Begründung für Verhaftung und KZ-Einweisung ist nicht dokumentiert. Die Einweisung in ein KZ wurde durch die örtliche Gestapo in Berlin beantragt. Gewöhnlich erfolgte dies nach einer abgebüßten Haftstrafe.
Am 8.11.1944 wird Alida Jans mit weiteren Frauen von Osnabrück nach Ravensbrück gebracht. Es gibt keine Zeugnisse über den genauen Ort und die Gründe ihres Todes mit 22 Jahren.
Das KZ Ravensbrück hatte wie alle Konzentrationslager eine Reihe von Außenlagern, in denen die nach wenigen Tagen unterernährten Frauen Schwerstarbeit leisten mussten. Ein weiterer Aspekt kommt hinzu. Anfang November 1944 waren Konzentrationslager außerhalb des Deutschen Reiches in Auflösung begriffen, weil die Zeuginnen und Zeugen und die Zeugnisse der nationalsozialistischen Morde nicht in die Hände der Alliierten fallen sollten. So wurden z.B. von Oktober bis Mitte November 1944 über 9000 Menschen aus Auschwitz nach Ravensbrück geschafft (Herbert u.a.). Die Folgen der Überbelegung waren unsägliche Verhältnisse in der Unterbringung, Anstieg der Krankheiten und erbärmlicher Hunger. Auch in Ravensbrück kamen gezielte Mordaktionen hinzu. Alida Jans hat Ravenbrück nur 2 Monate überlebt. „Der Tod von Frau Jans wurde am 14.7.1950 aufgrund einer Eidesstattlichen Versicherung vom Sonderstandesamt in Bad Arolsen beurkundet.“ Als Todesdatum ist der 16. Januar 1945 angegeben.
Der Entschädigungsantrag der Mutter wurde abgelehnt, da Alida Jans „nicht aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen“, sondern – als Begründung wurde die Akte des Jugendamtes herangezogen – „wegen asozialen Verhaltens inhaftiert worden“ war.
Quellen:
Lisa Böhne: "Osnabrücker Schicksale" - bisher unveröffentlichtes Manuskript, Osnabrück 2014; NLA OS Rep 430 Dez 304 Akz. 2003/036 Nr. 1752; NLA OS Dep 3b XVIII Nr. 362/2. NLA Hann. 158 Moringen Acc.116/93 Nr. 92; Adressbücher der Stadt Osnabrück von 1926/27 bis 1938/39; Auskunft von Frau Libera NLA OS; Auskunft vom ITS-Arolsen vom 24. August 2015; Andrzej Strzelecki – Der Todesmarsch der Häftlinge aus dem KL Auschwitz in: Herbert/Orth/Diekmann (Hg.). Die nationalsozialistischen Konzentrationslager, Entwicklung und Struktur, Band II. Göttingen 1998, S. 1096 f.
Wohnort: Krahnstraße 34 – Osnabrück-Altstadt
Todesort: unbekannt
Opfergruppe: Menschen jüdischen Glaubens
Sara Levy wurde 1867 geboren und heiratete den Kaufmann Emil Frank, Inhaber des Geschäftes für "Besatzartikel und Seidenwaren", welcher jedoch schon 1908 in Osnabrück verstarb. Zusammen hatten sie zwei Kinder: Alfred Frank, geb. 04.09.1895, der schon im Alter von 19 Jahren gefallen war und Charlotte Frank, verh. Weinberg, die in die USA emigrierte. Die Witwe wurde im Juli 1942 nach Theresienstadt deportiert und von dort am 23. September 1942 nach Treblinka. Nach dem Krieg wurde sie "für tot erklärt".
Quellen:
Junk, Peter; Sellmeyer, Martina: Stationen auf dem Weg nach Auschwitz. Bramsche 32000; Gedenkbuch Bundesarchiv Koblenz: http://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/
Wohnort: Krahnstraße 38/39 – Osnabrück-Innenstadt
Todesort: Torgau
Opfergruppe: Deserteure
Heinz Anton Hoischen, katholisch, kam am 01.06.1922 als Sohn des Kaufmanns Anton Hoischen und Christine, geb. Bos in Osnabrück zur Welt. Er arbeitete als Gartenbautechniker und wohnte ledig in Osnabrück in der Krahnstraße 38/39.
Am 19.01.1940 wurde Heinz Hoischen beim Wehrbezirkskommando Osnabrück als Kriegsfreiwilliger bei der Luftwaffe angenommen. Er diente vom 15.07.1940 bis zu seiner Verurteilung zum Tode bei der 4. Kompanie des Flieger- Ausbildungs-Regiments 33 Königsberg/Preußen. In der Zeit vom 13.09.1940 bis zum 22.07.1941 wurde er mehrmals zu Gefängnis bzw. Arrest verurteilt, unter anderem wegen Diebstahl und Betrug. Wegen Fahnenflucht und Diebstahl in zwei Fällen fällte das Feldgericht des Kommandierenden Generals und Befehlshabers im Luftgau III/IV am 02.12.1941 das Todesurteil über Heinz Anton Hoischen. Außerdem erhielt er zynischer Weise eine einjährige Gefängnisstrafe, zudem wurde ihm die Wehrwürdigkeit aberkannt. Das Todesurteil wurde am 30.01.1942 um 8:26 Uhr im Wehrmachts-Gefängnis Torgau vollstreckt.
Quellen:
Recherche der Deutschen Dienststelle Berlin Geschäftszeichen V-21-677/090218330
Wohnort: Dielingerstraße 24 – Osnabrück
Todesort: Lager II Papenburg-Aschendorfermoor
Opfergruppe: Deserteure
Karl Friedrich Wilhelm Harstick wurde in Osnabrück geboren. Schon früh äußerte er seine Abneigung gegen Hitler, wie seine Ehefrau später berichtete. 1940 wurde Harstick zur Luftwaffe eingezogen und der Flakabteilung 5 in Königsberg zugeteilt. Nach Aussage seiner Frau wurde der Soldat wegen "staatsfeindlicher Äußerungen" von seinen Vorgesetzten schlecht behandelt. Ein Jahr später wurde er in zwei Fällen wegen "Zersetzung der Wehrmacht" verhaftet und vom Feldkriegsgericht zu einer Zuchthausstrafe von sechs Jahren und einem Ehrverlust von fünf Jahren verurteilt. Am 26.07.1942 ist er in das Lager II Papenburg-Aschendorfermoor überführt worden. Am 22.02.1943 erkrankte er dort an einer eitrigen Rippenfellentzündung und verstarb am 31.03.1943 im Marienhospital in Papenburg. 1956 schrieb die Ehefrau zum Tod ihres Mannes folgendes an die Entschädigungsbehörde Osnabrück: "Er hat schon vorher u. vor allem bei der Wehrmacht aus seiner Abneigung gegen Hitler kein Hehl gemacht. Er beklagte sich verschiedentlich darüber, daß seine Vorgesetzten bei der Wehrmacht, ihn deswegen nicht leiden können, u. schlecht behandeln. Wegen diesen staatsfeindlichen Äußerungen die angeblich auch die Wehrkraft zersetzten wurde er dann zu der hohen Zuchthausstrafe verurteilt. Das diese Angelegenheit eine reine politische war, geht aus der Tatsache hervor, daß sämtliche Bezüge sofort eingestellt wurden, selbst das Kindergeld."
Quellen:
Niedersächsisches Landesarchiv ? Standort Osnabrück, Rep 430 Dez 304 Akz. 2003/036 Nr. 1062; Garbe, Detlev: Die vergessenen KZ's Gedenkstätten für die Opfer des NS-Terrors in der Bundesrepublik, Bornheim- Merten 1983; Recherche VVN-BdA.
Wohnort: Heger Straße 32 – Osnabrück-Altstadt
Todesort: Hadamar
Opfergruppe: Krankenmorde
Georg Piel lebte an der Heger Str. 32 zusammen mit seiner Frau Frida Piel, geb. Gees. Seine Eltern waren Heinrich Piel, Arbeiter, geb. 11.6.1871 in Osnabrück und Wihelmine Piel, geb. Bodenstein, die am 23.1.1870 in Engter geboren wurde. Georg Piel war das jüngste Kind der sieben Geschwister. Der Vater Heinrich starb bereits mit 37 Jahren am 17.12.1908. Georg Piel wurde am 12. Juni 1932, zum dritten Mal, mit 30 Jahren in die "Provinzial Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück" aufgenommen. Er war zurückgekommen von einem dreimonatigen Urlaub. Am 22. April 1941 wurde er in die "Heilanstalt" Eichberg "überwiesen". Von dort wurden die Patienten in die Tötungsanstalt Hadamar deportiert. Georg Piel war erst 38 Jahre alt, als man ihn dort ermordete.
Quellen:
Berger, Eva: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Bramsche 1999, Namensliste S. 277ff; Aufnahmebuch Männer Niedersächsisches Landesarchiv, Standort Osnabrück, Rep 727 Akz 17/83 Nr. 1, Dep 3b XVIII Nr. 239; Durchsicht durch Gedenkstätte Hadamar, Dr. Lilienthal; bestätigt durch: Niedersächsisches Landesarchiv, Standort Osnabrück, Meldedaten; Adressbücher 1928/29: Frida Gees, Plätterin ? Heger Str. 32, 1931/32: Georg Piel - Schlosser u. Dreher - Heger Str. 32, 1932/33: Frida Piel – Plätterin.
Wohnort: Marienstraße 11 – Osnabrück-Altstadt
Todesort: Schloß Hartheim
Opfergruppe: Homosexuelle
Wilhelm Niemann wurde am 15. Oktober 1896 als jüngster Sohn von Gustav Niemann und Friederike Marhenke an der Goldstraße geboren. Das Paar bekam zusammen neun Kinder. Der zweitgeborene älteste Sohn starb mit 4 1/2 Jahren. Zwei Töchter lebten nur wenige Tage bzw. Monate. Sechs Kinder erreichten das Erwachsenenalter. Zur Zeit seiner Geburt war seine älteste Schwester elf Jahre, der Bruder sieben Jahre, drei weitere Schwestern sechs, drei und ein Jahr alt.
Die Familie wohnte zumindest bis zum August 1914 an der Goldstraße. Ein Umzug muss während des Krieges stattgefunden haben. Der mittlerweile 19-jährige Wilhelm, von Beruf Arbeiter, war ab dem 3. April 1916 auf einem eigenen Bogen in der Wohnung der Eltern Osningstraße 10 gemeldet. Für 20 Jahre lag sein weiterer Lebensweg im Dunkeln. Warum Wilhelm Niemann in die Mühlen der Nationalsozialistischen Vernichtungsstrukturen geraten ist geht aus der Gestapo-Kartei hervor. Im September 1937 findet sich darin folgender Eintrag: „Niemann wurde wegen Vergehens nach § 175 zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr verurteilt.“
1934 wurde das Sonderdezernat Homosexualität beim Geheimen Staatspolizeiamt eingerichtet, 1935 der § 175 verschärft und am 10. Oktober 1936 richtete der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die ‚Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung‘ ein. „Hartgesottenen" Homosexuellen glaubte Himmler mittels einer Umerziehung durch Arbeit in den KZ beizukommen. Am 12. Februar 1940 verfügte er über das Reichskriminalpolizeiamt: "Ich ersuche, in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen" (BAK, RD 19/28-15-f.169 in: Jellonnek/Lautmann). „Dies bedeutete – nach verbüßter Strafe wohlgemerkt – die automatische Verbringung in ein KZ, was ... für nicht wenige ... den sicheren Tod bedeutete.“ (ebenda S. 154 f.)
Auf seiner Geburtsurkunde in den Standesamtsunterlagen der Stadt Osnabrück findet sich ein Stempel, der seinen Tod in Hartheim dokumentiert. Eine Anfrage in der Gedenkstätte ergab u. a. folgende Informationen: Wilhelm Niemann war ab 1944 Häftling im KZ Mauthausen und wurde Opfer der Tötungsanstalt Hartheim.
Aus diesen bruchstückhaften Informationen lässt sich nicht ablesen, wann Wilhelm Niemann in welches KZ deportiert worden ist, denn Mauthausen kann eine Station von mehreren gewesen sein. Sein Status „Schutzhäftling“ besagte, dass eine Entlassung nicht vorgesehen war. Mauthausen war das einzige KZ der Kategorie III, eine Kategorie die „Vernichtung durch Arbeit“ bedeutete, im Reichsgebiet. Das KZ Mauthausen hatte 40 Nebenlager aus denen jeweils die „arbeitsunfähigen“ Häftlinge nach Mauthausen zurückbefördert wurden. Diese galten der SS als nutzlos. Sie wurden auf unterschiedliche Weise ums Leben gebracht. Eine davon war die Sonderbehandlung 14f13. Es ging dabei um Selektionen von psychisch Kranken in den KZs ab Frühjahr 1941. Auf diese Weise wurden Häftlinge aus Mauthausen in der Hartheimer Gaskammer umgebracht. Zum Zeitpunkt des Todes von Wilhelm Niemann nahm man auch Häftlinge, die einfach nicht mehr „brauchbar“ waren. Das Todesdatum auf der Geburtsurkunde erwies sich als Erfindung. Laut der Gedenkstätte Mauthausen wurden die Sterbedaten im Zuge der Sonderbehandlung 14f13 gefälscht. Auf einer politischen Liste ist für Wilhelm Niemann der 7.7.1944 vermerkt. An diesem Tag könnte der Transport und die Ermordung in Hartheim tatsächlich stattgefunden haben.
Die Transportliste vom 7.7.1944 ist leider nicht erhalten. Bekannt ist jedoch, dass der tatsächliche Tod und die Beurkundung im Standesamt des KZ Mauthausen oft Monate auseinander lagen“ (Auskunft Peter Eigelsberger, Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim).
Wilhelm Niemann wurde am 7.7.1944 in der Gaskammer von Hartheim ermordet. Er starb im 48. Lebensjahr.
Quellen:
Lisa Böhne: "Osnabruücker Schicksale" - bisher unveröffentlichtes Manuskript, Osnabrück 2014 NLA OS Rep 492 Nr. 582 - Nr. 1223
NLA OS Dep 3b XVIII Nr. 226
NLA OS Dep 3b XVIII Nr. 487
Gestapo Kartei: NLA OS Rep 439 Nr. 19
Internetseite KZ Mauthausen
Jellonnek/Lautmann (Hg.) NS Terror gegen Homosexuelle Paderborn 2002 Auskunft Peter Eigelsberger, Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim